Förderprogramm „De-minimis“ 2023

1. December 2022

Die Antragsfrist für das Förderprogramm „De-minimis“ für die Förderperiode 2023 beginnt am 9. Januar 2023.

Die Veröffentlichung weiterer Informationen und Hinweise zur Förderperiode 2023 erfolgt zeitnah über die Seite des BAGs.

Bevor Sie nun fahrzeug- oder personenbezogene Investitionen vornehmen oder Maßnahmen zur Effizienzsteigerung aktivieren möchten, sollten Sie die Antragsfrist abwarten und den Förderantrag zunächst stellen. Nach dem Erhalt des Zuwendungsbescheides können Sie mit der Maßnahmenumsetzung beginnen.