Förderprogramm „De-minimis“ 2022

9. December 2021

Die Antragsfrist für das Förderprogramm „De-minimis“ für die Förderperiode 2022 beginnt am 7. Januar 2022 und endet am 30 September 2022.

Die Veröffentlichung weiterer Informationen und Hinweise zur Förderperiode 2022 erfolgt zeitnah über die Seite des BAGs.

Bevor Sie nun fahrzeug- oder personenbezogene Investitionen vornehmen oder Maßnahmen zur Effizienzsteigerung aktivieren möchten, sollten Sie die Antragsfrist abwarten und den Förderantrag zunächst stellen. Nach dem Erhalt des Zuwendungsbescheides können Sie mit der Maßnahmenumsetzung beginnen.